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Kostenträger der Jugendhilfemaßnahmen

Unser Kostensatz ist entsprechend der verschiedenen Leistungen modularisiert und wird für jeden einzelnen Jugendlichen individuell festgelegt.

Kostenträger sind

  • die für die Jugendlichen zuständigen Jugendämter (§§ 34, 35a und 41 SGB VIII)
  • in Ausnahmefällen Krankenkassen (Einzelverträge)
 
 
 
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