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Kostenträger der Jugendhilfemaßnahmen
Unser Kostensatz ist entsprechend der verschiedenen Leistungen modularisiert und wird für jeden einzelnen Jugendlichen individuell festgelegt.
Kostenträger sind
- die für die Jugendlichen zuständigen Jugendämter (§§ 34, 35a und 41 SGB VIII)
- in Ausnahmefällen Krankenkassen (Einzelverträge)
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